Loading...

Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides nach § 76 LBO

Durchschnittliche Lesedauer:
2 Minuten

Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür einen Vorbescheid beantragen.
In diesem Antrag formulieren Sie Ihre Frage so klar und hinreichend bestimmt, dass eine eindeutige Antwort möglich ist. Fügen Sie dem Antrag auf Vorbescheid die Unterlagen bei, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.
In einem Vorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.
Der Vorbescheid ist gebührenpflichtig.

Bei einem Antrag auf Vorbescheid gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie sich im Portal an oder identifizieren Sie sich mit einer der vorgegebenen Möglichkeiten.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Fügen Sie gegebenenfalls noch notwendige Unterlagen hinzu.
  • Reichen Sie den Antrag online ein.
  • Der/Die Entwurfsverfasser/in (Architekt/in oder Bauingenieur/in) kann im Online-Portal weitere Unterlagen hinzufügen.
  • In diesem Fall werden Sie automatisiert um Autorisierung dieser Unterlagen im Online-Portal gebeten.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung per SEPA-Überweisung oder einem der im Online-Portal angebotenen Zahlungsverfahren.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese nachzureichen.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ebenfalls über das Online-Portal ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag auf Vorbescheid und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Antrag vorgeschrieben ist oder deren Stellungnahme für die Beurteilung des Vorbescheids notwendig ist.
  • Anschließend erhalten Sie den Vorbescheid sowie einen Gebührenbescheid digital über Ihr Portalpostfach. Alternativ können Sie die Verlängerung der Baugenehmigung auch postalisch erhalten.
  • Zahlen Sie die Gebühren per SEPA-Überweisung.

Erforderliche Unterlagen

Soweit zur Beurteilung erforderlich:

  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (nicht wesentlich älter als 3 Monate)
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Standsicherheitsnachweis
  • Brandschutzkonzept
  • Angaben über die gesicherte Erschließung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihre konkreten Fragen einreichen müssen.

Gebühren

Die Entscheidung zu einem Vorbescheid ist gebührenpflichtig.

Fristen

Der Vorbescheid ist 3 Jahre gültig. Es kann eine Verlängerung des Vorbescheids innerhalb dieser Zeit auf Antrag um jeweils bis zu 1 Jahr beantragt werden.

Hinweise / Besonderheiten

Wenn Sie für Ihr Bauvorhaben einen Bauantrag stellen, verweisen Sie auf den bereits erteilten Vorbescheid.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Bitte melden Sie sich zunächst an.

Hilfe zur Seite Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides nach § 76 LBO

Wenn Sie einzelne Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen. In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.